Dr. med. Sven Hanselmann & Dr. med. Kai-Arwed Vivell

Ersatzverfahren

Das Ersatzverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht ein Einlesen auch dann, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einmal nicht persönlich vorgelegt werden kann. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn:

  • Sie aktuell nicht in der Praxis erscheinen können
  • Sie Ihre Gesundheitskarte daheim vergessen haben
  • die Karte beschädigt ist oder nicht funktioniert
  • Sie noch keine Gesundheitskarte erhalten haben
In diesen Fällen können Ihre Versichertendaten auf einem anderen Weg erfasst werden. Ihre Behandlung kann dadurch in der Regel wie gewohnt über Ihre gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Sie müssen sich also nicht automatisch Sorgen machen, wenn Ihre Gesundheitskarte einmal nicht verfügbar oder nicht lesbar ist. Beachten Sie: nicht alle Kassen bieten ein elektronisches Ersatzverfahren an! Weitere Informationen

Scannen Sie aus ihrer Krankenkassen-App heraus folgenden QR-Code.
Der Versicherungsnachweis wird uns dann elektronisch übermittelt.

 

Sprechzeiten

Montag

07:30-12:00 – 15:00-18:00

Dienstag

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Mittwoch

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